Balkonkraftwerke

Aktuelle Richtlinien und anstehende Veränderungen

Steckersolar, auch als Balkonkraftwerke bekannt, sind inzwischen schon für weit unter € 1.000,- zu haben und amortisieren sich meist in weniger als zehn Jahren. Deshalb werden sie für immer mehr Wohnungseigentümer und Mieter attraktiv. Allerdings unterliegen sie einer Vielzahl von Vorgaben – ein Mix aus politischen und technischen Richtlinien. Dies führt oft zu Verwirrung über das, was erlaubt ist und was nicht. In den kommenden Monaten stehen jedoch zahlreiche Vereinfachungen und Anpassungen an. Wir haben uns schlau gemacht und stellen Ihnen die bisherigen Richtlinien vor.

Rechtlich fallen diese Geräte unter das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), jedoch existieren noch keine spezifischen Bestimmungen für nicht fest installierte Systeme, die über einen Stecker an den Haushaltsstrom angeschlossen werden.

Das „Solarpaket I“ der Bundesregierung plant Vereinfachungen für Steckersolar-Geräte. Obwohl bereits beschlossen, sind diese Änderungen noch nicht in Kraft. Voraussichtlich treten sie Anfang 2024 oder später in Kraft.

Technisch gelten Normen wie die DIN VDE 0100-551-1. Bis zu einer Wechselrichterleistung von 600 Watt erlaubt die VDE AR-N 4105 eine vereinfachte Anmeldung ohne Elektrofachkraft.

Aktuelle und zukünftige Bestimmungen im Überblick:

  • Noch nicht erlaubt: Wechselrichter mit 800 Watt ohne Drosselung
    • Die vereinfachte Anmeldung ist derzeit nur bis 600 Watt gestattet.
    • Die Definition von 800 Watt im „Solarpaket I“ hat momentan noch keine Praxisrelevanz.
  • Erlaubt: Wechselrichter mit 800 Watt und Drosselung auf 600 Watt
    • Einige Geräte sind auf 600 Watt gedrosselt, obwohl sie einen 800 Watt Wechselrichter haben.
  • Erlaubt: Solarmodule bis 2.000 Watt Gesamtleistung
    • Es gibt bisher keine spezifische Regelung für Modulleistungen.
    • Im „Solarpaket I“ wird eine Begrenzung auf 2.000 Watt vorgeschlagen.
  • Erlaubt: Einspeisevergütung für Steckersolar-Geräte
    • Eine Vergütung für eingespeisten Strom ist nun möglich, wird aber von wenigen Netzbetreibern umgesetzt.
  • Noch nicht erlaubt: Rückwärtslaufender, alter Stromzähler
    • Künftig wird ein kurzzeitiges Rückwärtslaufen geduldet, aber nur bis zum Zählertausch.
  • Noch nicht möglich: Vereinfachte Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
    • Die Anmeldung bleibt bestehen, soll aber für Steckersolar-Geräte vereinfacht werden.
  • Noch nicht möglich: Verzicht auf Anmeldung beim Netzbetreiber
    • Die Anmeldung beim Netzbetreiber könnte bald entfallen.
  • Teilweise möglich: Verwendung des Schuko-Steckers
    • Der Schuko-Stecker wird häufig genutzt, wird aber möglicherweise durch Normänderungen freigegeben.
  • Noch nicht möglich: Steckersolar gemäß Produktnorm
    • Es fehlt noch eine Produktnorm für Steckersolar-Geräte.

Dies ist eine Zusammenfassung der aktuellen und bevorstehenden Änderungen, Stand 01/2023 bei Redaktionsschluss. Für detailliertere Informationen und aktuelle Änderungen sollte die Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie besucht werden.

 

 

 

Bildquellen:

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