Zukunftssicher mit Holzfeuerstätten heizen

Fristen für Austausch und Nachrüstung beachten

Die Frage nach einer zukunftssicheren Heizlösung und den erlaubten Heizmethoden mit Holz beschäftigt immer mehr Menschen in Deutschland. Es ist wichtig zu wissen: Das neue Heizungsgesetz (GEG) verbietet nicht den Gebrauch von Holzfeuerstätten. Wer eine moderne Einzelraumfeuerstätte benutzt, kann die Wärme ohne Bedenken genießen, solange das Gerät die aktuellen Emissionsstandards erfüllt. Wir klären auf.

Seit März 2010 und verschärft seit 2015 sind die Bundesimmissionsschutzverordnungen in Kraft. Einzelraumfeuerstätten, die nach diesen Daten installiert und betrieben wurden, erfüllen bereits die aktuellen Emissionsstandards und sind zugelassen. Auch für neu errichtete Anlagen in Neubauten sind die aktuellen Abgasgrenzwerte kein Problem.

Auch ältere Einzelraumfeuerungsanlagen müssen bis Ende 2024 den Immissionsschutzbestimmungen entsprechen. Das Alter der Feuerstätte ist auf dem Typenschild ersichtlich. Wenn sie die Grenzwerte und den Mindestwirkungsgrad erfüllt, kann sie weiter betrieben werden. Wenn dieser Nachweis bis Ende 2024 nicht erbracht werden kann, muss das Gerät stillgelegt oder mit einer Technologie zur Staubemissionsreduzierung gemäß dem aktuellen Stand der Technik nachgerüstet werden. Nur in bestimmten Fällen haben ältere Feuerstätten, die nicht den Vorgaben der Verordnung entsprechen, Bestandsschutz.

Regelmäßige Inspektionen durch den Schornsteinfeger, Informationen an die Betreiber und Hinweise zu Stilllegungsfristen sind Standard. Normalerweise reicht der Nachweis des Herstellers zur Einhaltung der Grenzwerte aus, der in den Geräteunterlagen enthalten ist. Wenn das Typenschild fehlt, kann eine Bescheinigung des Herstellers helfen, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Die spezifischen Werte des jeweiligen Modells sind online in der Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) zu finden.

Für alle Fragen zur Nachrüstung, Stilllegung oder zum Austausch ist der Ofen- und Luftheizungsbauer der richtige Ansprechpartner. Der Fachbetrieb berät, ob eine Nachrüstung sinnvoll ist oder ob ein neues, emissionsärmeres Gerät mit höherem Wirkungsgrad und geringerem Brennstoffverbrauch besser wäre. Es ist ratsam, sich rechtzeitig einen Termin beim Fachmann zu sichern.

Bildquellen:

  • : AdK/www.kachelofenwelt.de/Gutbrod, djd, Autor: Elke Swoboda-Ruf

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