Entlastungspakete & Steuerentlastungen 2023

Die Maßnahmen im Überblick

Historische Inflation und hohe Energiepreise belastet die deutschen Haushalte. Deshalb hat die Ampel-Koalition jetzt an der Steuer-Schraube gedreht und zudem umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Wie diese Hilfen und Steuerentlastungen konkret aussehen, haben wir für Sie kompakt zusammengestellt.

 

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, wird um 561 Euro auf 10.908 Euro im kommenden Jahr erhöht. 2024 soll der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro angehoben werden.

 

Spitzensteuersatz

Ist der Spitzensteuersatz von 42 Prozent derzeit bereits ab einem zu versteuernden Einkommen ab 58.597 Euro fällig, wird er ab 2023 erst ab 62.827 Euro greifen. 2024 soll er ab einem zu versteuernden Einkommen ab 66.779 Euro fällig werden. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent tastet die Bundesregierung bewusst nicht an, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält.

 

Kindergeld

Kindergeld wird zum 01.01.2023 erneut erhöht. So erhalten dann Familien für die ersten drei Kinder jeweils 250 Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.

 

Kinderfreibetrag

Ebenfalls angehoben wird der Kinderfreibetrag: für jedes Elternteil rückwirkend für 2022 von 2.730 Euro auf 2.810 Euro. Ab dem Jahr 2023 gibt es jeweils 2.880 Euro, und 2.994 Euro ab 2024.

 

Kinderzuschlag

Mit dem Kinderzuschlag bekommen einkommensschwache Familien ab Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Das soll unter anderem Kindern mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

 

Homeoffice Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale in Höhe von fünf Euro pro Tag ist ab 2023 dauerhaft entfristet. Statt bisher 120 Tage akzeptiert das Finanzamt allerdings bis zu 200 Tage im Homeoffice. Heimarbeitende können so bis zu 1.000 Euro geltend machen.

 

Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag für Anlegerinnen und Anleger steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro. So soll die private Altersvorsorge gestärkt werden.

 

Rentenbeiträge

Erwerbstätige sollen ab 1. Januar 2023 ihre Beiträge zur Altersvorsorge zu 100 Prozent absetzen können – zwei Jahre früher als geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Als Ausgleich dafür können die Aufwendungen für die Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit steuerlich geltend gemacht werden. Sie reduzieren so die Steuerzahlungen der Beschäftigten.

 

Midi-Job

Wer einen Midi-Job hat, darf ab 1. Januar 2023 statt derzeit 1.600 Euro 2.000 Euro verdienen.

 

Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter

Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Die Bundesregierung will Vermieterinnen und Vermieter ab 2023 stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses in einem Stufenmodell. Die Vermieter tragen einen umso höheren Anteil (bis zu 95 Prozent) der Klimaabgabe, je mehr Kohlendioxidausstoß ihr Gebäude verursacht, etwa wegen einer alten Heizung oder schlechter Dämmung. Ist ein Haus energetisch in einem guten Zustand, zahlen die Mieter den größeren Anteil der CO2-Abgabe (bis zu 100 Prozent). Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf jetzt beschlossen.

Stand bei Redaktionsschluss: Nach dem Bundestagsbeschluss muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Es soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

 

Wohngeld

An Wohngeldempfänger wird ein einmaliger Zuschuss von 415 Euro (1 Person) oder 540 Euro (2 Personen) sowie 100 Euro für jede weitere Person im Haushalt ausgeschüttet. Anspruch hat jeder, der von September bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezieht. Deutschen Städtetags zufolge ist mit der Auszahlung allerdings erst Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen.

 

Strompreisbremse

Eine Strompreisbremse soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

 

Gaspreisbremse

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine soll der Gaspreis bereits ab Januar 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.

Bildquellen:

  • : freepik

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