Jetzt Heizung erneuern

Nachhaltig und sparsam heizen, dank Fördermitteln

Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten – gerade jetzt, wo Preise für Öl und Gas durch die Decke gehen. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die neue Heizung noch günstiger als bisher. Bis zu 50 Prozent der Kosten eines Heizungswechsels übernimmt der Staat.

Modernisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise ein Heizungstausch, die dazu beitragen, dass Sie bei der Wärmeversorgung Energie einsparen, werden belohnt. Als Hauseigentümer oder Sanierer profitiert man von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – je nachdem, welches Vorhaben man angehen möchten.

Die BEG EM umfasst einzelne Sanierungen unter anderem in den Bereichen Wärmerzeugung und Heizungsoptimierung (Heiztechnik), Gebäudehülle, Lüftungstechnik und Kältetechnik. Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung. Auch für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bekommen Sie einen Zuschuss.

  • 20 bis 40 Prozent für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen, bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen
  • 20 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen
  • 20 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle, bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern
  • 20 Prozent für Maßnahmen die Anlagentechnik betreffend, bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung der Lüftungstechnik
  • 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme

Die BEG EM kann man ausschließlich für Bestandsgebäude beantragen, also für Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Einzelmaßnahmen nimmt das BAFA Anträge für Zuschüsse an, die Kreditvariante ist durch die KfW abrufbar.

 

Fördermittel für neue Heizung

Wer die BEG EM Förderung für eine neue Heizung einstreichen möchte, darf eine Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Mit der Einführung der Bundesförderung 2021 wurde diese von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für BEG geförderte Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto).

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch ebenfalls bezuschusst. Wird kein Energieberater hinzugezogen, genügt für den Förderungsantrag, wenn eine Erklärung des Fachunternehmers beigefügt wird. Darin muss die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt werden, ebenso wie die durch die Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus.

Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung kann, neben der Förderung für die Heizung, gleich mit beantragt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wurde dieser Betrag auf maximal 5.000 Euro erhöht, bei Mehrfamilienhäusern sogar auf insgesamt 20.000 Euro bzw. 2.000 Euro pro Wohneinheit.

 

Neu: Förderbonus bei individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wird die Modernisierungsmaßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorgenommen, oder liegt bereits ein vom Bund geförderter Sanierungsfahrplan vor, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahme die energetische Qualität verbessert wird. Wird beispielsweise die Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasselange ersetzt, erhält man künftig nicht nur 45 Prozent der Investitionskosten, sondern mit dem iSFP-Bonus sogar 50 Prozent.

 

Förderung im Überblick

Sanieren lohnt sich: Fördermittel für eine neue Heizung bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt.

  • Das BAFA bietet eine Förderung für die neue Heizung, wenn die Anlage erneuerbare Energien nutzt oder für deren spätere Einbindung ausgelegt ist.
  • Durch neue Zusatzboni kann sich die Heizungsförderung auf insgesamt bis zu 50 Prozent erhöhen.
  • Die KfW fördert eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien mit ergänzenden Krediten sowie den Einbau einer Brennstoffzellenheizung mit einem Zuschuss.

 

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