Jetzt sparen: Dämmung von Fassade und Dach

Modernisierung lohnt sich jetzt so richtig: Energieverbrauch senken und Steuern sparen

Die enormen Preissprünge bei Öl-, Gas- und Energiekosten werden steigen immer weiter und ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht. Für für viele Haushalte werden sie zu einer immer größeren finanziellen Belastung. Da lohnt es sich gerade jetzt in Energiesparmaßnahmen zu investieren. Im Bestandsbau ist die Dämmung von Fassade und Dach der wichtigste Schritt, um dauerhaft den Verbrauch von Heizenergie zu reduzieren. Neben geringeren Kosten für die Wärmeversorgung profitieren Hauseigentümer dabei auch von steuerlichen Vorteilen oder staatlichen Zuschüssen.

Vielen Immobilienbesitzern ist nicht bekannt, dass das Finanzamt beim Dämmen mit anpackt. Dabei kann der nachträgliche Wärmeschutz von Außenwänden bereits seit Anfang 2020 steuerlich geltend gemacht werden. Das Programm war auch nicht vom zwischenzeitlichen Stopp der KfW-Förderung betroffen. Über das Finanzamt erhalten Hauseigentümer, die sich für eine Dämmung entscheiden, 20 Prozent der Kosten beziehungsweise maximal 40.000 Euro zurück. Förderfähig ist der Betrag, der für den fachgerechten Einbau und die Materialkosten angefallen ist. Maßgebend ist die Rechnung des Fachunternehmens. Zusätzlich lassen sich auch sogenannte Umfeldmaßnahmen steuerlich ansetzen. Dazu können beispielsweise die Erhöhung des Dachüberstandes oder die Erneuerung von Windfang und Vordach zählen. Weitere Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Beginn der Modernisierung älter als zehn Jahre sein.

Die Abwicklung des Zuschusses erfolgt unkompliziert über die zu entrichtende Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre. Im Kalenderjahr, in dem die Dämmung fertiggestellt wird, können sieben Prozent der Aufwendungen beziehungsweise maximal 14.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden, ebenso im zweiten Jahr. Um sechs Prozent oder maximal 12.000 Euro reduziert sich die Steuerzahlung im dritten Jahr. Die Erstattung ist somit unabhängig vom individuellen Steuersatz des Antragstellers. Detaillierte Informationen bietet die aktuelle Broschüre „Steuern sparen“, die unter www.vdpm.info kostenfrei zum Download bereitsteht. Hier gibt es auch ein Musterformular, das Hauseigentümer beim Finanzamt vorzulegen haben. Mit dieser Bescheinigung bestätigt das beauftragte Fachunternehmen die professionelle Ausführung der Dämmung. Alternativ zu den Steuervorteilen können Hauseigentümer die 20-prozentige BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen. Dieser Topf war vom Förderstopp Ende Januar nicht betroffen und steht weiterhin zur Verfügung.

Bildquellen:

  • daemmen: djd/VDPM

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