Kaminofen-Regulierung ab 2024

Einhaltung neuer Grenzwerte für Kaminöfen erforderlich

Umweltschädliche Kaminöfen, Öfen und Kamine stehen vor einer klaren Entscheidung ab dem kommenden Jahr: Abschalten oder nachrüsten. Das Kaminofenverbot 2024 bedeutet aber nicht das Ende von Holzöfen, Kachelöfen oder der Nutzung von Holz als Brennstoff. Wir haben die wichtigen Informationen zur Bundesimmissionsschutzverordnung für Sie zusammengefasst.

Die erste Bundesimmissionsschutzverordnung wurde 2010 in Deutschland eingeführt (BimSchV). Eine Novellierung und die Einführung der zweiten Stufe erfolgten zehn Jahre später. Die BimSchV und das Immissionsschutzgesetz legen fest, welche Brennstoffe in Feuerstellen erlaubt sind und welche Emissionsgrenzwerte für Kaminöfen, Einzelraumfeuerungsanlagen, sowie zentrale Heizkessel in privaten Haushalten und gewerblichen Kleinbetrieben einzuhalten sind, um Umweltschäden zu verhindern. Die Verordnung betrifft sowohl traditionelle als auch wasserführende Öfen. Ihr Ziel ist es, schädliche Stoffe, die bei der Holzverbrennung entstehen, zu regulieren und nicht konforme Öfen außer Betrieb zu setzen – daher das „Kaminofenverbot 2024“. Ab dem 31. Dezember 2024 sind Öfen, Kamine und Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 gebaut und in Betrieb genommen wurden, betroffen, wenn sie höhere Emissionen von Kohlenmonoxid und Feinstaub haben als erlaubt. Das Typenschilddatum der Feuerstätte ist entscheidend. Die letzte Frist bis zur Austauschpflicht endet am 31. Dezember 2024. Betroffene Feuerstätten aus der Zeit von Januar 1995 bis 21. März 2010 müssen bis dahin nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Auch nach dem Kaminofenverbot 2024 dürfen nur Feuerstätten in Betrieb sein, die die in Paragraph 26 der BimSchV festgelegten Grenzwerte einhalten: maximal 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas. Feuerstätten aus dem Zeitraum 1995 bis 2010 dürfen weiter betrieben werden, wenn sie nachgerüstet und von einem Schornsteinfeger bestätigt werden. Nach dem 21. März 2010 gebaute und betriebene Feuerstätten erfüllen bereits die Grenzwerte.

Es gibt Ausnahmen für historische Kamine vor 1950, wohnungsweise Heizungsersatzbedarf, gelegentliche Feuerstellen, fachmännische Kachelöfen, kleine Kochstellen und Backöfen.

Kaminofenbesitzer können mit ihrem Schornsteinfeger und Hersteller Kontakt aufnehmen, um Emissionsgrenzwerte zu überprüfen und Tipps zur Einhaltung zu erhalten. Die Modernisierung ist oft kostengünstiger als eine neuer Ersatz, jedoch sind die laufende Kosten meist höher. Moderne Feuerstätten sind dagegen effizienter und umweltfreundlicher. Zu erkennen sind sie emissionsarme Feuerungsanlagen am Siegel „Blauer Engel“.

Bildquellen:

  • kaminofen erneuern 2023: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, freepik , djd, kachelofenwelt, Ganz-Baukeramik

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