Kosten steigen bei Ölheizung und Gasheizung durch CO2-Preis

Jetzt umsteigen lohnt sich dank attraktiven Förderprämien

Laut einer Berechnungen der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online müssen Haushalte ab diesem Jahr mit Mehrkosten von 40 bis 140 Euro pro Jahr für Heizöl, Erdgas oder Fernwärme rechnen. Grund ist die neue CO2 Besteuerung. Da der CO2-Preis weiter angehoben wird, steigen die durchschnittlichen Mehrkosten bis 2025 voraussichtlich um bis zu 315 Euro pro Jahr. Erneuerbare Energieträger werden fürs Heizen zur attraktiven Alternative, da auf sie kein CO2-Preis anfällt und der Staat sie meist mit attraktiven Förderprämien unterstützt. Wir zeigen Ihnen, wann sich ein Austausch der alten Heizung lohnt und wo Sie welche Förderung beantragen.

Alte Heizung optimieren

Viele Hausbesitzer tauschen erst eine Heizung aus, wenn die alte kaputt ist. Die Investition wird gerne aufgeschoben, bis nichts mehr geht. Dabei wird auch eine Optimierung des Heizsystems unter Umständen gefördert. Deshalb gilt: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten! Sie wird dann gefördert, wenn die Anlage älter als 2 Jahre ist. Gefördert werden unter Umständen folgende Maßnahmen:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Dämmung der Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern

Alte Heizung austauschen

Der Heizungsaustausch ist mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig, wenn das Gebäude älter als 5 Jahre ist. Mit dem Klimapaket und der Bundesförderung für effiziente Gebäude hat die Bundesregierung ihre Förderung für effiziente und klimafreundliche Heizungsanlagen verbessert. Die Zuschüsse des Bundes für den Heizungsaustausch werden über das BAFA abgewickelt. Aber auch Länder und Kommunen fördern weiterhin den Heizungsaustausch. Die Kombination der Förderprogramme ist teilweise möglich und kann so den Zuschuss erhöhen.

Folgende Heizungs- bzw. Warmwasserbereitungsanlagen können gefördert werden:

Wärmepumpe, wenn die Neuanschaffung überwiegend für folgende Zwecke genutzt wird:

  • Raumheizung von Gebäuden
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz

Solarthermieanlagen, wenn die Errichtung oder Erweiterung mindestens folgenden Zwecken dient:

  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • solare Kälteerzeugung
  • die Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Gas-Hybridheizung

  • Bei diesem Heizungssystem werden zwei Energiequellen genutzt: Gas plus Erneuerbare. Der Hauptwärmeerzeuger ist eine Gas-Brennwertheizung. 25 Prozent der Heizlast muss allerdings durch eine Solarthermie-, Wärmepumpen- oder Biomasse-Anlage erzeugt werden. Im Gegensatz zu „Renewable Ready“-Anlagen muss die ergänzende Erzeugung durch Erneuerbare sofort bei Inbetriebnahme umgesetzt werden.

Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“

  • Gemeint sind damit Gas-Brennwertheizungen, die spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme auch Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen. Sie müssen bereits bei Inbetriebnahme weitestgehend auf die Einbindung von Erneuerbaren Energien vorbereitet sein. 25 Prozent der Heizlast muss durch eine Solarthermie-, Wärmepumpen- oder Biomasse-Anlage erzeugt werden.

Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen

  • Diese Hybridheizungen (EE-Hybride) sind keine speziellen Heizungsanlagen, sondern Kombinationen aus Solar-, Biomasse- und/oder Wärmepumpen.

Fernwärme

  • Als Alternative zur eigenen Heizung wird der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz (Fernwärme) gefördert, sofern dessen Wärmeerzeugung zu mindestens 25 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist wird.

Gebäudenetz

  • Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung eines nicht-öffentlichen Wärmenetzes (Gebäudenetz) zur ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 Gebäuden auf dem Grundstück eines Eigentümers. Die Wärmeerzeugung muss zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden und es darf kein Öl als Brennstoff eingesetzt werden.

Höhe der Förderung

Die Förderung ist ein prozentualer Zuschuss, der nach Abschluss der Maßnahme gezahlt wird. Dieser Zuschuss ist abhängig von der Art der geförderten Anlage und den förderfähigen Kosten.
Öl-Austausch-Bonus: Wenn eine Ölheizung durch eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage ersetzt wird, winkt sogar ein Zusatzbonus vom Staat. Mit der Öl-Austauschprämie erhält man zusätzlich 10 Prozent auf die eigentliche Förderung. Die neue Heizungsanlage muss eine Gas-Hybridheizung, Wärmepumpe, Erneuerbare-Energien-Hybridheizung (EE-Hybride) oder eine Biomasseanlage mit Scheitholz, Pellets oder Holzschnitzel sein.

iSFP-Bonus: Über das BAFA wird auch eine Energieberatung für Wohngebäude gefördert. Liegt ein Beratungsbericht als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor oder wird erstellt, kann ein weiterer Bonus von 5 Prozent winken. Den Bonus erhält man, wenn eine Sanierungsmaßnahme umgesetzt wird, die Bestandteil des Berichtes ist.

Diese Kosten sind förderfähig

Als förderfähige Investitionskosten (Bruttokosten einschließlich Mehrwertsteuer) gelten:

  • Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers
  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme
  • Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen

Unter www.bafa.de finden Sie ein umfangreiches Infoblatt mit allen relevanten Informationen. Als förderfähige Kosten können maximal 60.000 Euro pro Antrag und Jahr berücksichtigt werden.

Förderung beantragen

Die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien ist immer vor Abschluss des Liefer- und/oder Leistungsvertrages (z.B. Installateur) beim BAFA zu beantragen. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Die Anträge sind online zu stellen. Sobald der Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt ist, kann man mit der geplanten Maßnahme beginnen.

Baubegleitung immer sinnvoll

Ein energieeffizientes Heizungssystem sollte gut geplant sein. Die Baubegleitung und Fachplanung mit einem Energie-Effizienz-Experten oder einer Expertin wird mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.

 

Bildquellen:

  • CO2-Preis-steigt-Heizkosten-sparen_IWO: iwo
  • Geld sparen: Förderung beim Heizungtausch: pixabay
  • Heizungstausch mit Baubegleitung: pixabay
  • Co2-Preis-Heizkosten: pixabay

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