Mit dem richtigen Zahnersatz mehr Lebensqualität

Vorsicht vor Behandlungen im Ausland

Früher oder später sieht sich beinahe jeder von uns mit dieser Situation konfrontiert: Ein oder mehrere Zähne gehen verloren, hinterlassen eine Lücke und beeinflussen damit unsere Lebensqualität. Glücklicherweise stehen heute diverse Optionen für Zahnersatz zur Verfügung, darunter Kronen, Brücken, Prothesen und Zahnimplantate. Allerdings decken die gesetzlichen Krankenkassen nur die Regelversorgung ab, weshalb manche Menschen in Erwägung ziehen, ihre Zahnbehandlung im Ausland durchführen zu lassen – mitunter jedoch mit schwerwiegenden Konsequenzen.

Wer einen Zahnersatz braucht stellt schnell fest, dass dieser in Deutschland nicht billig ist. Da wirft der ein oder andere doch einen Blick ins Ausland. „Zahntourismus“ ist mittlerweile weit verbreitet. Die erschwinglichen Preise sind es, die Patient:innen überzeugen – ohne, dass sie sich intensiv über Erfahrungen und Kenntnisse des Behandlers oder der Behandlerin sowie verwendete Materialien informieren. Häufig folgt dem billigen ausländischen Implantat, der Krone oder Prothese ein böses Erwachen, wenn der Zahnersatz fehlerhaft eingesetzt wurde oder mangelhafte Materialien verwendet wurde. Neben Komplikationen können zudem die Kosten explodieren, wenn nämlich beispielsweise mehrere Termine vor Ort nötig sind und der Aufenthalt im Ausland somit länger dauert als geplant: Kosten für Flüge, Unterkunft und Verpflegung können da schnell mehrere tausend Euro verschlingen. Man sollte zudem wissen, dass man als Patient bzw. Patientin außerhalb Deutschlands in der Regel Selbstzahler/in ist und den kompletten Betrag für die Zahnbehandlung und -versorgung in bar vorstrecken muss, ehe man sich den erstattungsfähigen Betrag von der Krankenkasse zurückholen kann.

 

Qualität von Zahnersatz im Ausland ist oft fragwürdig

Die Qualität des im Ausland angefertigten Zahnersatzes wurde bisher nur selten gründlich untersucht. Dennoch gibt es Hinweise auf dessen Problematik, wie eine Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) verdeutlicht: Lediglich 25 Prozent der durchgeführten Zahnersatzbehandlungen wurden als qualitativ akzeptabel bewertet.

Jedoch gehen die Risiken nicht nur von der Qualität des Zahnersatzes selbst aus, sondern auch von der Art der durchgeführten Behandlung. Oftmals kommt es zu Übertherapie, bei der gesunde oder nur minimal erkrankte Zähne behandelt werden. Zum Beispiel wurden fast alle – 74 von 76 – begutachteten Kronen aus Auslandsbehandlungen als „fraglich notwendig“ eingestuft.

Im Ernstfall können Behandlungen im Ausland sogar dauerhafte Schäden verursachen. Der MDK hat ebenfalls beobachtet, dass gesunde Zahnsubstanz durch übermäßiges Beschleifen beschädigt oder die Kauflächen nach der Behandlung nicht korrekt angepasst wurden. Diese Probleme können zu chronischen Beschwerden im Kiefer- und Nackenbereich führen.

Wer hilft mir bei Problemen mit ausländischen Zahnersatz?

Für diejenigen, die sich dennoch für Zahnersatz aus dem Ausland entscheiden und später mit Komplikationen konfrontiert sind, stehen erhebliche Hürden bevor. In Deutschland sind Zahnärzte gesetzlich nicht verpflichtet, ausländischen Zahnersatz nachzubessern. Sie können dies, außer in Notfällen, ablehnen, insbesondere wenn sie befürchten, durch die Nachbesserung selbst für eventuelle Mängel verantwortlich gemacht zu werden. Sollten umfangreiche Nachbesserungen erforderlich sein, kann zwar die Krankenkasse ein Begutachtungsverfahren einleiten, jedoch ist die Übernahme der Kosten für die Nachbehandlung keineswegs garantiert.

Wenn Patienten in Erwägung ziehen, sich die Privatkosten für Nachbesserungen von der ausländischen Praxis erstatten zu lassen, müssen sie den dortigen Zahnarzt oder die Zahnärztin zivilrechtlich gemäß den Gesetzen des jeweiligen Landes verklagen. Falls die Arzthaftungsgesetze im Ausland weniger strikt sind als in Deutschland, gestaltet sich die gerichtliche Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatz in der Regel schwieriger. Selbst wenn für die Laborarbeiten die gleiche Gewährleistung wie in Deutschland gilt, sind betroffene Patienten gezwungen, erneut ins Ausland zu reisen, wodurch zusätzliche Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung entstehen.

Für diejenigen, die eine zahnärztliche Behandlung im Ausland in Betracht ziehen, ist es ratsam im Voraus zu klären, ob die ausländische Praxis eine Gewährleistung anbietet (in Deutschland beträgt sie zwei Jahre) und welche Ansprüche im Falle von Problemen geltend gemacht werden können. Einige ausländische Praxen haben in Deutschland Vertragspartner, die für Nachbesserungen kontaktiert werden können. Dies kann im Falle von Komplikationen Kosten einsparen.

Bildquellen:

  • Dental Implants Surgery Concept Pen Tool Created Clipping Path I: freepik, Verbraucherzentrale, MDK, Autor: Elke Swoboda-Ruf

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