Pflegereform 2023

Mehr Geld für Pflegebedürftige ab 2024, doch zuvor Beitragserhöhung der Pflegeversicherung

Zum 1. Juli 2023 erfolgt eine Anhebung der Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ab dem Jahr 2024 werden auch höhere finanzielle Unterstützungen für die häusliche und stationäre Pflege eingeführt.

Als Reaktion auf steigende Pflegekosten hat die Bundesregierung eine erneute Pflegereform eingeführt. Obwohl die Reform zu verbesserten Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen führt, sind zunächst die Pflegeversicherten von finanziellen Auswirkungen betroffen. Ab Juli 2023 werden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung erneut angehoben.

Die neuen Beitragssätze im Überblick

Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung variieren nach Kinderzahl. Nur der Kinderabschlag für das erste Kind gilt lebenslang, für weitere Kinder nur bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.

  • Versicherte ohne Kinder = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
  • Versicherte mit 1 Kind = 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)
  • Versicherte mit 2 Kindern = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
  • Versicherte mit 3 Kindern = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)
  • Versicherte mit 4 Kindern = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)
  • Versicherte mit 5 und mehr Kindern = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

 

Pflegereform
So viel Geld bekommen Pflegebedürftige ab 2024

Zum 1. Januar 2024 steigen die Leistungen für Pflegebedürftige. So wird das Pflegegeld für pflegende Angehörige um 5 Prozent angehoben. Auch die für Pflegesachleistungen (ambulante Pflege) gezahlten Beträge steigen um 5 Prozent.

Dies wirkt sich wie folgt aus:

*Eine genaue Berechnung und Auszahlung des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistungen erfolgt durch die Pflegeversicherung.

 

 

Bildquellen:

  • Pflegereform 2023: Bundesgesundheitsministerium, freepik, Autor: Elke Swoboda-Ruf

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